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Infos zu unseren Vermittlungen

Der Ablauf von Aufnahme und Vermittlung unserer Katzen

Die Tiere, die durch unseren Verein vermittelt werden, kommen auf vielerlei Wegen zu uns. Da gibt es die Tiere, die gefunden werden oder bei Menschen zulaufen und dort dann in der Regel nicht bleiben können. Hier versuchen wir schnellstens einen Platz in unserer Katzenstation oder, wenn wir haben, auf einem privaten Pflegeplatz zu finden. Ist das Tier gekennzeichnet, entweder durch Chip oder eine Tätowierung, wird der Besitzer gesucht (über eine der zuständigen Organisationen, durch Zeitungsanzeigen, Facebook, Homepage des Vereins etc.). Bleiben all diese Versuche negativ, nehmen wir das Tier auf.

Die Tiere werden einem Tierarzt vorgestellt, gründlich untersucht und entsprechend tierärztlich behandelt. Sie werden, wenn noch nicht geschehen, kastriert, entwurmt, gechipt, auf FIV und Leukose getestet und geimpft (Seuche, Schnupfen, Tollwut). Danach werden sie in ein neues schönes Zuhause vermittelt. Im Vorfeld werden ausführliche Gespräche mit dem neuen Tierhalter geführt. Fragen nach der Haltung (reine Wohnungshaltung oder Freigänger), Lage des Wohngebietes, ist ein gesicherter Balkon vorhanden, welche anderen Tiere sind im Haushalt vorhanden, gibt es Kinder und in welchem Alter sind sie, ist die Haltung von Katzen durch den Vermieter gestattet, gibt es Allergien, ist die Urlaubsunterbringung geklärt, werden angesprochen und geklärt. Manchmal verbleiben kleine Unsicherheiten und das neue Zuhause wird einer Vorkontrolle unterzogen. Dann zieht das Tier ins neue Zuhause und wird entweder abgeholt oder von einem Mitarbeiter gebracht. Hierbei wird in der Regel auch der Schutzvertrag mit allen Unterlagen abgeschlossen und die Zahlung der Schutzgebühr erfolgt.

Die Schutzgebühr beträgt einheitlich 210,00 € für Kater und Kätzinnen.
Bei Vermittlung von Pärchen oder mehreren Tieren werden die Kosten individuell besprochen.

Hinweis: Wegen der Neuausrichtung der tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) sind die Kosten für Kastration, Tests, Impfungen, sowie Setzen von Chips (Transpondern) teilweise drastisch gestiegen. Aus diesem Grunde ist es unumgänglich, dass auch der Tierschutzverein Schwetzingen und Umgebung e.V. die Schutzgebühren für die Vermittlung von Kätzinnen und Katern anhebt. Wir hoffen auf Ihr Verständnis!

Bei der Vermittlung von noch unkastrierten Katzenwelpen (Vermittlung erfolgt ab der 12. Woche) erhalten die neuen Tierhalter eine vorgedruckte Bescheinigung, die der behandelnde Tierarzt bei der Kastration ausfüllt und uns zusendet. Erst dann ist die Vermittlung perfekt gelaufen.

In ähnlicher Weise wird bei Abgabetieren verfahren, wobei hier oft die notwendige Kastration entfällt, weil sie bereits vorgenommen wurde. Auch Impfungen und eine Kennzeichnung entfallen meistens. Die Tiere werden aber auf jeden Fall einem Tierarzt vorgestellt.

Katzen, die wir aus verschiedenen Gründen nicht aufnehmen können und die direkt vom „alten“ Besitzer aus ein neues Zuhause erhalten, werden ohne Schutzvertrag vermittelt. Allerdings unterstützen wir die „alten“ Tierhalter durch Suchanzeigen und Gespräche mit den Interessenten. Auf Wunsch erfolgt auch hier eine schriftliche Vereinbarung mit dem neuen Besitzer.

Sollten sich nach der Vermittlung Probleme ergeben, so versuchen wir sie gemeinsam mit dem neuen Halter zu lösen. In schwierigen Fällen und wenn überhaupt keine Lösung gefunden wird, nehmen wir das Tier auch selbstverständlich zurück. Ganz wichtig ist für uns, dass Tiere, die durch uns vermittelt wurden und aus verschiedenen Gründen nicht mehr gehalten werden können, uns auf jeden Fall gemeldet und an uns zurückgegeben werden. Keines der durch uns vermittelten Tiere sollte ausgesetzt werden oder in einer schlechten Haltung landen.

Ansprechpartnerin

BARBARA SCHWALBE

Telefon: +49 6202 29483
Mobil: +49 173 4540254
E-Mail: barbara-schwalbe@tierschutzverein-schwetzingen.de


Der Ablauf von Aufnahme und Vermittlung unserer Hunde

Wenn sich Interessenten für einen Hund melden, wird in einem Erstgespräch geklärt, wie die VorstellungenLebensumstände und auch die Eigenschaften des Tieres sind. Danach kann gerne ein Termin mit ihm vereinbart werden. Wenn das alles passt, zieht der Hund nach einer Vorkontrolle erst zum „Probewohnen“ ein. Sollten keine Probleme auftauchen, wird das Tier mit Schutzvertrag und Zahlung einer Schutzgebühr abgegeben. Die Gebühr dient der „Teil-Deckung“ der allgemeinen tierärztlichen Kosten wie Untersuchungen, Impfungen und Kastrationen. 

Sollte der Hund aus welchem Grund auch immer zu einem späteren Zeitpunkt nicht weiter in der Familie bleiben können, darf er nicht ohne unsere Zustimmung an Dritte weitergegeben werden, sondern wir müssen informiert werden. 

Ansprechpartnerin

Sandra Mummert

Mobil: 0173 / 66 57 97 6
E-Mail: sandra-mummert@tierschutzverein-schwetzingen.de


Der Ablauf von Aufnahme und Vermittlung unserer Kleintiere

Unsere Kleinsten werden auf unseren ehrenamtlichen Pflegestelle von Luzie Eder (in Brühl) betreut und vermittelt.

Bei der Vermittlung eines Kleintieres wird nach einem Erstgespräch, je nach Tierart, mit dem potentiellen neuen Tierhalter ein Termin vereinbart. Sollte eine Vergesellschaftung stattfinden, lässt sich bei einem Kennenlerntermin relativ schnell feststellen, ob sich die Tiere „riechen“ können oder nicht. Dieser findet in unseren Pflegestellen auf neutralem Gebiet statt.

Nach gelungener Erstvergesellschaftung bringen wir dann die Tiere ins neue Zuhause. Dabei erfolgt die sogenannte Platzkontrolle, um die tiergerechten Bedingungen sicher zu stellen.

Danach findet die endgültige Vergesellschaftung beim Tierhalter (ca. 8 bis 14 Tage) statt.

In den zwei Wochen muss der Tierhalter die Tiere gut beobachten, um bei eventuellen Streitigkeiten reagieren zu können. Bei Fragen und Problemen stehen wir dem Tierhalter selbstverständlich immer zur Seite.

Der neue Tierhalter schließt mit uns einen Schutzvertrag ab und bezahlt an uns eine Schutzgebühr.

Die Schutzgebühr beträgt
einheitlich 60.- € für Böckchen (kastriert) und Weibchen; Meerschweichen: 30.- €.
Bei Vermittlung von Pärchen oder mehreren Tieren werden die Kosten individuell besprochen.

Hinweis: Wegen der Neuausrichtung der tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) sind die Kosten auch für die Behandlung von Kleintieren teilweise drastisch gestiegen. Aus diesem Grunde ist es unumgänglich, dass auch der Tierschutzverein Schwetzingen und Umgebung e.V. die Schutzgebühren für die Vermittlung von Kanichen, Meerschweinchen etc. anhebt.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis!

Unsere Tiere sind alle grundimmunisiert Myxomathose und RHD II (2-malige Imfpung innerhalb von 3 Wochen). Die Böckchen werden grundsätzlich kastriert vermittelt.

Mädchen lassen wir grundsätzlich wegen des hohen Risikos nicht kastrieren!

Fundtiere, bei denen kein Nachweis für Impfungen vorhanden ist, lassen wir grundsätzlich grundimmunisieren.

Sollten sich nach der Vermittlung Probleme ergeben, so versuchen wir sie, gemeinsam mit dem neuen Halter zu lösen. In schwierigen Fällen und wenn überhaupt keine Lösung gefunden wird, nehmen wir das Tier auch selbstverständlich zurück. Ganz wichtig ist für uns, dass Tiere, die durch uns vermittelt wurden und aus verschiedenen Gründen nicht mehr gehalten werden können, uns auf jeden Fall gemeldet und an uns zurückgegeben werden. Keines der durch uns vermittelten Tiere sollte ausgesetzt werden oder in einer schlechten Haltung landen. 

Ansprechpartnerin

Luzie Eder

Telefon: 06202 / 71088
E-Mail: luzie-eder@tierschutzverein-schwetzingen.de

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